1. Präambel – Unser Verständnis von Kinderschutz
Das Fußballcamp „Fútbolia“ setzt sich für ein sicheres, gewaltfreies und respektvolles Umfeld für alle teilnehmenden Kinder ein. Unser Ziel ist es, Kindern die Freude am Fußball zu vermitteln, ohne dass sie Angst vor Gewalt, Missbrauch oder Diskriminierung haben müssen.
2. Verhaltenskodex für Trainer und Betreuer
Die Fútbolia gUG bekennt und verpflichtet sich klar zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Darunter fallen entsprechend der staatlichen Rechtslage alle Personen unter 18 Jahren.
Ihr Schutz ist fest in unserem für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbindlichen Verhaltenskodex verankert. Mit dem vorliegenden Konzept konkretisieren wir, was das für uns im Einzelnen bedeutet. Es gilt umfassend und ausnahmslos für alle, die haupt- oder ehrenamtlich unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.
Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl der Kinder und Jugendlichen, reflektieren ihre Bedürfnisse und schützen sie aktiv. Insofern wir eine Eigen- oder Fremdgefährdung bemerken oder mitgeteilt bekommen, gehen wir unverzüglich darauf ein und melden das den in diesem Konzept genannten Stellen.
Wir begegnen den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen mit Empathie, Fairness, Offenheit und Respekt. Wir schaffen eine vertrauliche und motivierende Atmosphäre, in der wir sie ermutigen, ihre Interessen und Wünsche zu formulieren.
Wir verstehen uns dabei als vielfältige und inklusive Gemeinschaft. Unser Umgang und unsere Sprache sind frei von Beleidigungen, Diskriminierungen, Rassismus und Sexismus. Bei Verstößen schreiten wir ein und erklären den Beteiligten unser Handeln.
Wie wir Grenzen erkennen und schützen
Wir achten Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten mit individuellen Grenzempfindungen von Nähe und Distanz. Wir unterstützen sie dabei, diese zu kommunizieren und achten darauf, dass sie diese auch im Umgang miteinander respektieren.
Wir halten uns informiert, welche gesetzlichen Maßgaben und Grenzen mit Blick auf Kinder und Jugendliche zu beachten sind. Nehmen wir Rechtsverletzungen zur Kenntnis, schreiten wir unmittelbar ein.
Wie wir insbesondere mit körperlichen Grenzen umgehen
Wir achten das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Integrität und körperliche Selbstbestimmung.
Körperliche Kontakte etwa zur Ermunterung, Gratulation oder zum Trösten müssen pädagogisch sinnvoll und rechtlich erlaubt sein. Körperliche Hilfestellungen bei Übungs- oder Spielformen erfolgen nur nach vorheriger Einwilligung der Kinder und Jugendlichen.
Wir unterlassen körperliche Kontakte, wenn uns Kinder oder Jugendliche signalisieren, dass sie diese nicht wünschen. Zugleich achten wir darauf, auch unsere eigenen körperlichen Grenzen aufzuzeigen.
Worauf wir bei Sport-Angeboten mit Kindern und Jugendlichen achten
Wir achten darauf, dass im Fútbolia Fußballcamp- und Trainingsbetrieb sowie bei etwaigen anderen Sport-Angeboten der Fútbolia gUG immer mindestens zwei Mitarbeiter zur altersgerechten Begleitung einer Gruppe anwesend sind. Ihre Aufsichtspflicht gilt auch dann, wenn Kinder und Jugendliche den Fußballcamp- oder Trainingsort temporär verlassen.
Wir vermeiden Situationen, in denen wir alleine mit Kindern und Jugendlichen in einem Raum sind.
Sollte das unumgänglich sein, informieren wir vorab eine weitere Aufsichtsperson und lassen die Türen des Raums geöffnet.
Worauf wir bei Entscheidungen achten und wie wir sie kommunizieren
Wir treffen sportliche Entscheidungen ausschließlich nach der sportlichen Leistung. Wir unterlassen jede unsachliche Bevorzugung oder Vergünstigung. Wir machen Kindern und Jugendlichen keine individuellen Geschenke.
Worauf wir in der Umkleidekabine achten
Soweit für sportliche Aktivitäten der Fútbolia gUG die Nutzung von Umkleidekabinen in Betracht kommt, wahren wir die Persönlichkeitssphäre der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vollumfänglich. Konkret bedeutet das, dass ein Aufenthalt des Trainerpersonals ausschließlich aus Fürsorgegründen und zur Einhaltung der Aufsichtspflicht erfolgt. Dabei wird grundsätzlich ein Sechs-Augen-Prinzip angestrebt. Sensible Gänge, wie zum Beispiel zur Toilette, finden nach dem Vier-Augen bzw. Ohren-Prinzip statt.
Worauf wir bei der Kleidung achten
Wir achten darauf, im Spiel- und Trainingsbetrieb angemessen gekleidet zu sein. Bei der Auswahl der Sportbekleidung für die Kinder und Jugendlichen achten wir darauf, dass diese den individuellen Bedürfnissen entspricht.
Wie wir mit Medikamenten umgehen
Wir holen bei den Erziehungsberechtigten Auskünfte darüber ein, ob bei Kindern und Jugendlichen gesundheitliche Besonderheiten bzw. medizinisch indizierte Medikationen zu verabreichen sind. Eine ggf. erforderliche Verabreichung medizinisch indizierter Medikationen bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Wir gewähren den Kindern und Jugendlichen keinen Zugang zu Alkohol, Zigaretten oder Drogen.
Worauf wir in der digitalen Welt achten
Wir vermeiden den Austausch mit einzelnen Kindern und Jugendlichen über Chat-Programme und soziale Netzwerke. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn diese vorher mit den Erziehungsberechtigten explizit abgesprochen ist.
Chatgruppen nutzen wir ausschließlich für die Koordination von Camp- oder trainingsspezifischen Angelegenheiten. In aller Regel werden diese Chatgruppen gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten genutzt. Soweit Jugendliche unmittelbar in den Chatgruppen eingebunden sind, achten wir darauf, zumindest auch zwei erwachsene Trainer/Betreuer Personen Mitglied sind.
Wir behandeln die uns anvertrauten und zugänglichen Daten von Kindern und Jugendlichen sowie von deren Erziehungsberechtigten streng vertraulich. Wir richten uns dabei nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Nach Abschluss des jeweiligen Fußballcamps bzw. des Trainingsprojekts werden die Chatgruppen seitens der Fútbolia gUG gelöscht.
Was Kinder- und Jugendschutz noch für uns bedeutet
Faires, respektvolles und solidarisches Handeln im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist nur möglich, wenn alle Trainer und Betreuer verantwortungsvoll und regelkonform handeln. Sollten wir trotz aller Maßnahmen mit Situationen konfrontiert werden, in denen wir unsicher sind, was zu tun ist, helfen uns die nachfolgenden fünf Fragen:
1. Ist mein Verhalten gesetzeskonform?
2. Entspricht mein Verhalten den Vorgaben und Richtlinien der Fútbolia?
3. Liegt meinem Verhalten kein persönlicher Interessenskonflikt zugrunde?
4. Wäre es problemlos möglich, meine Entscheidung oder einen Vorgang nach außen zu berichten? Was wäre, wenn die Öffentlichkeit davon erfahren würde?
5. Trägt mein Verhalten dazu bei, die gute Reputation der Fútbolia als verantwortungsvoller und nachhaltiger gemeinnütziger Gesellschaft zu schützen?
Wenn wir diese fünf Fragen mit „Ja“ beantworten können, steht unser Verhalten mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in Einklang mit unserem Verhaltenskodex sowie dem Kinder- und Jugendschutzkonzept.
Wie wir mit Verstößen umgehen
Im Konflikt- oder Verdachtsfall steht der Schutz der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle. Wenn wir einen Verdacht auf eine Grenzverletzung, einen (sexuellen) Übergriff oder Missbrauch haben, halten wir uns an den Handlungsleitfaden für Prävention und Intervention zum Kinderschutz im Verein. Der Handlungsleitfaden ist als Anlage 3 im Konzept zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport enthalten. Das umfängliche Konzept wurde vom Fußballverband Mittelrhein (FVM) herausgegeben.
Bei der Zusammenfassung des Sachverhaltes achten wir auf Vollständigkeit und Transparenz.
3. Kontakt für Kinder- und Jugendschutz beim FVM
Beim FVM ist eine Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema sexualisierte Gewalt im Sport eingerichtet. Die Anlaufstelle ist für alle Betroffenen im Verbandsgebiet Mittelrhein ansprechbar.
Kinder, Jugendliche, Eltern und Trainer können sich jederzeit vertrauensvoll an die Anlaufstelle wenden.
Sie dient als zentrale Stelle zur Vermittlung von externen Hilfen, Weiterleitung von Kontakten, z. B. von Fachberatungsstellen, Jugendämtern, Polizei, Staatsanwaltschaft, Opferschutzorganisationen oder auch Stellen, die Tätern Unterstützung bieten. Die Anlaufstelle hört zu, sammelt Informationen und empfiehlt entsprechende Hilfen:
| Mail: anlaufstelle@fvm.de | Telefon: 02242/91875-50
Hauptamtliche Ansprechpersonen der Anlaufstelle des FVM
| Justus Walbrühl (FVM-Mitarbeiter Team Gesellschaftliche Verantwortung)
| Laurin Lux (FVM-Leiterin Team Gesellschaftliche Verantwortung)
| Oliver Zeppenfeld (FVM-Abteilungsleiter Beratung & Entwicklung)
Ehrenamtliche Ansprechpersonen der Anlaufstelle des FVM
| Johanna Sandvoß (FVM-Vizepräsidentin)
Bonn, 08. Februar 2025
Downloadversion Kinderschutzkonzept Fútbolia gUG