Stand: Februar 2025
1. Geltungsbereich
1.1. Die Fútbolia gUG (nachfolgend: „Fútbolia“) betreibt eine Fußballschule. Die Bezeichnungen lauten „Fútbolia Fußball-Camps" und "Fútbolia Fördertraining"
1.2. Für die Rechtsverhältnisse zwischen Fútbolia, vertreten durch den Vorstand, und den Kindern und Jugendlichen, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, im Hinblick auf die „Fútbolia Fußball-Camps" und "Fútbolia Fördertrainings" finden diese „AGB Fútbolia Fußball-Camps und Fördertrainingsangebote" Anwendung
2. Betätigungsfeld
2.1. Im Rahmen der Fútbolia Fußballschule werden einerseits Fútbolia Fußball-Camps, andererseits Fútbolia Fördertrainings (gemeinsamer Oberbegriff: „Veranstaltungen“) durchgeführt
2.2. Fútbolia Fußball-Camps erstrecken sich ganz- oder halbtags über einen bis mehrere Tage. Ab einer Dauer von einem ganzen Tag ist eine Verpflegung eingeschlossen.
2.3. Fútbolia Fördertrainings bestehen je nach Buchung aus mehreren Trainingseinheiten à 60 Minuten ohne Verpflegung.
3. Teilnehmer, Mindestanzahl
3.1. Soweit nicht anders vereinbart, können an Veranstaltungen der Fútbolia Fußballschule Kinder und Jugendliche von Vollendung des 7. Lebensjahres an bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres teilnehmen.
3.2. Die Mindestanzahl der Teilnehmer beträgt bei einem Fútbolia Fußball-Camp 35, bei einem Fútbolia Fördertraining 25. Wird diese Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung im Falle eines Fútbolia Fußball-Camps zwei Wochen, im Falle eines VfB Fördertrainings eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, so steht die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen der Fútbolia, es gilt Ziffer VII.
4. Vertragsschluss
4.1. In den Flyern, Prospekten, Anmeldeformularen und auf den Webseiten der Fútbolia gUG ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss enthalten.
4.2. Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben ausschließlich online im Buchungsportal unter http://www.futbolia.de zu tätigen
4.3. Die Fútbolia gUG kann ein abgegebenes Angebot für die Teilnahme an einer Veranstaltung dadurch annehmen, dass er dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung binnen vier Wochen nach Zugang der Anmeldung, spätestens jedoch zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn, per E-Mail zusendet. Die Fútbolia ist darum bemüht, eine Entscheidung so schnell wie möglich herbeizuführen.
4.4. Durch den abgeschlossenen Teilnahmevertrag verpflichtet sich die Fútbolia, dass in diesen „AGB Fútbolia Fußball-Camps und Fördertrainings" sowie in den jeweiligen Veranstaltungsinformationen im Internet auf der Homepage „www.futbolia.de“ unter der Rubrik „Fußballschule“ zu den jeweiligen Veranstaltungen näher konkretisierte Leistungspaket zu erbringen. Die über das Internet ausdruckbaren Veranstaltungsinformationen können – insb. vor Absendung der Anmeldeunterlagen – bei der Fútbolia gUG überdies postalisch unter der Adresse: Fútbolia gUG, Herzogsfreudenweg 1, 53125 Bonn angefordert werden. Der Teilnehmer ist im Falle eines zustande gekommenen Vertrags verpflichtet, den Teilnahmebeitrag zu entrichten und den weiteren in diesen „AGB Fútbolia Fußball-Camps und Fördertrainings“ sowie in den einschlägigen Veranstaltungsinformationen vorgesehenen Pflichten nachzukommen.
5. Bezahlung
5.1. Die Bezahlung erfolgt mittels SEPA-Basislastschriftverfahren, nachdem durch die/den Erziehungsberechtigten des Teilnehmers der Fútbolia gUG ein SEPA-Basismandat erteilt worden ist. Der Einzug der Lastschrift vom vereinbarten Konto erfolgt am Fälligkeitsdatum, frühestens drei Tage nach Versand der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification). Die Frist für die Vorabankündigung wird somit auf drei Tage verkürzt. Das Fälligkeitsdatum ergibt sich aus der Rechnung. Der Teilnehmer, vertreten durch seine(n) Erziehungsberechtigten, sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund einer Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, wenn dieser bzw. sein(e) Erziehungsberechtigter/n oder deren Bankinstitut die Nichteinlösung oder die Rückbuchung zu vertreten haben.
6. Rücktritt
6.1. Der Teilnehmer kann ohne Grund vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
6.2. Tritt der Teilnehmer bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurück, so sind 25% des Teilnahmebetrages als Stornogebühr zu zahlen
6.3. Tritt der Teilnehmer innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurück, so sind 75% des Teilnahmebetrages als Stornogebühr zu zahlen
6.4. Bei ausgewählten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, für 20,- Euro direkt bei der Buchung ein flexibles Rücktrittsrecht zu erwerben. Dieser Abschluss kann nur bei der Buchung erfolgen. Hat der Teilnehmer ein Rücktrittsrecht erworben, so erfolgt eine Erstattung der vollen Teilnahmegebühr, wenn der Teilnehmer schriftlich vom Vertrag zurücktritt. Bei einem Rücktritt während einer laufenden Veranstaltung, werden die Kosten, anteilig pro rata temporis, pro nicht angetretenem Camptag erstattet. (Die Abrechnung erfolgt für die Camptage abzüglich der Kosten für die gebuchte Ausrüstung)
7. Annullierung der Veranstaltung
7.1. Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat die Fútbolia gUG das Recht, die Durchführung eines Fútbolia Fußball-Camps oder eines Fútbolia Fördertrainings abzusagen. In diesem Fall vergütet die Fútbolia gUG binnen 14 Tagen den Teilnahmebeitrag zurück, wobei sie jedoch zur Aufrechnung mit einem etwaigen Entschädigungsanspruch im Sinne von Absatz (3) berechtigt bleibt.
7.2. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl im Sinne von Klausel III (2) hat eine etwaige Annullierung eines Fútbolia Fußball-Camps bis spätestens 14 Tage, eines Fútbolia Fördertrainings bis spätestens 7 Tage vor dem vorgesehenen Beginn zu erfolgen.
7.3. Im Falle der Annullierung einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt und einer geschuldeten Rückvergütung des Teilnahmebeitrags bleibt der Fútbolia gUG jedoch ein Entschädigungsanspruch vorbehalten für die bereits erbrachten oder zur Annullierung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen.
8. Verlegung einzelner Trainingseinheiten von Fútbolia Fördertrainings
Die Fútbolia gUG behält sich die Möglichkeit vor, einzelne Trainingseinheiten eines Fútbolia Fördertrainings im Falle schlechter Witterung (insb. Regen, Schnee, Hagel, Sturm) auch ohne eine diesbezügliche Verpflichtung auf einen anderen Termin zu verlegen.
9. Kranken-, Haftpflichtversicherung
Jeder Teilnehmer muss über seine(n) Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein. Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg durch die Fútbolia gUG kranken- oder haftpflichtversichert.
10. Haftung
10.1. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bzw. des/der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10.2. Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
11. Ausschluss
Die Fútbolia gUG behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers liegt (insb. bei Randale, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Veranstaltungs-regeln), von der Veranstaltung auszuschließen. Eine ganze oder teilweise Rückvergütung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall verwirkt.
12. Datenschutz
12.1. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Fútbolia gUG. Unter www.futbolia.de sind diese abrufbar. Auf Nachfrage wird eine Datenschutzerklärung ausgehändigt.
12.2. Die Kommunikationsdaten des Datenschutzbeauftragten lauten: Fútbolia gUG, Datenschutzbeauftragter, Herzogsfreudenweg 1, 53125 Bonn; E-Mail: datenschutz@futbolia.de
13. Recht am eigenen Bild/der eigenen Stimme
Jeder Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten willigen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (unter anderem Zeitungen, Radio, Fernsehen, Flyer, Plakate) ein in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der Teilnehmer und der Stimmen durch die Fútbolia gUG für Fotografien, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die durch die Fútbolia oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes/der Stimme in üblicher und angemessener Weise.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.